Abmahnung von RA Richard Papenbrock wegen Marke „ALLE TANZEN EMMA KLATSCHT“

Haben Sie eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage oder ein Auskunftsersuchen des Rechtsanwalts Dr. Richard Papenbrock aus Berlin im Namen der Herren Paul Birkigt und Florian Rakette erhalten, weil Sie gegen Rechte an der Marke „ALLE TANZEN EMMA KLATSCHT“ verstoßen haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall am besten verhalten?

„ALLE TANZEN EMMA KLATSCHT“ – Beliebtes T-Shirt-Statement

Das Statement „ALLE TANZEN EMMA KLATSCHT“ hat es in den vergangenen Jahren zu einer gewissen Bekanntheit in der Techno-Szene und im Internet gebracht. Der Spruch kann als ein ironisches Statement verstanden werden, welches sich mit dem Drogenkonsum auf Partys auseinandersetzt (EMMA ist ein Spitzname für MDMA, den Wirkstoff der Droge Extasy).

Rechtsanwalt Dr. Richard Papenbrock mahnt ab

Aktuell macht RA Richard Papenbrock aus Berlin für seine Mandanten Paul Birkigt und Florian Rakette Rechte an der Wortmarke „Alle Tanzen Emma Klatscht“ geltend. Mutmaßliche Verletzungen von Rechten an der Marke werden von Rechtsanwalt Papenbrock verfolgt. Dies kann etwa durch eine Abmahnung geschehen, oder aber auch durch eine Berechtigungsanfrage bzw. ein Auskunftsersuchen, die jeweils Vorstufen zu einer Abmahnung darstellen können. Wer also ohne entsprechende Lizenz entsprechende Artikel (T-Shirts, Taschen, Pullover o.ä.) mit diesem Statement herstellt und vertreibt, läuft Gefahr wegen einer Markenrechtsverletzung von Rechtsanwalt Papenbrock in Anspruch genommen zu werden.

Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten

Mit einer Abmahnung werden in der Regel konkrete Unterlassungsansprüche, nicht selten auch bereits Schadensersatzforderungen geltend gemacht. In diesen Fällen werden häufig neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in Markensachen nicht selten deutlich über 1.000,00 € liegen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss, ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Nehmen Sie die gesetzten Fristen im Abmahnschreiben ernst; nehmen Sie am besten keinen direkten Kontakt zu den abmahnenden Rechtsanwälten auf sondern lassen Sie sich zum zweckmäßigen Vorgehen vor Ablauf der Fristen anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.

Wurden auch Sie wegen der Verletzung von Markenrechten abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.

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