Abmahnung der Kanzlei Unverzagt von Have wegen Bildernutzung

Fotorecht – Die Kanzlei Unverzagt von Have hat gegen einen unserer Mandanten wegen der Nutzung von Bildern eines Fotografen zunächst in dessen Namen eine Abmahnung ausgesprochen und später Klage erhoben.

Das Grüne Recht Abmahnung Fotorecht Unverzagt
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Abmahnung der Kanzlei Unverzagt von Have im Auftrag des Fotografen

Gegenstand der Abmahnung sind Produktfotos des klagenden Fotografen, auf denen Models mit Bademode eines bekannten Herstellers (z. B. Bademodelinie Sunflair und OPERA) abgebildet sind. In der Abmahnung wird der Vorwurf ausgesprochen, dass das Bildmaterial ohne die Zustimmung des Fotografen auf einer gewerblichen Website im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dies stelle einen Verstoß gegen das Recht des Fotografen auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar. Gerfordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, eine Auskunftsersteilung sowie der Ersatz der bei der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.

 Wie soll man auf eine solche Abmahung reagieren?

In einem Abmahnschreiben ist in aller Regel eine vorformulierte Unterlassungserkläung enthalten. Wir empfehlen, diese vorformulierten Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschrieben an die abmahnende Partei zu senden. Ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden ist aus unserer Sicht mehr als fraglich und Gegenstand mehrerer laufendener Gerichtsverfahren. Aus Gesichtspunkten des Kostenrisikos kann sich unter Umständen die Abgabe einer „entschärften“, modifizierten Unterlassungserklärung empfehlen. Empfängern solcher Abmahnschreiben der Kanzlei Unverzagt von Have empfehlen wir, sich ausführlich von einem auf Fotorecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, bevor eine Stellungnahme an die abmahnende Kanzlei versendet wird.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Fotorechts und Bildrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Unverzagt von Have eine Abmahnung wegen Nutzung von Lichtbildern  im Internet  erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen des Fotografen verklagt worden? Haben Sie sonstige Anliegen im Bereich des Medienrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes?   Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Email (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.