Urteil: Kein „Schmerzensgeld“ nach Veröffentlichung von Nacktfoto

Urteil um ein Nacktfoto – Ein Fotograf hatte ein Aktfoto mit einem damals 17-jährigen Mädchen ohne die Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden. Das geforderte „Schmerzensgeld“ in Höhe von 2.500,00 € bekommt die Klägerin hingegen nicht.

Kachelmann-Fotos in der BILD: Teilerfolg für Springer vor dem Bundesverfassungsgericht

Fotorecht: Durfte das Verlagshaus Springer Fotos, die Jörg Kachelmann auf dem Weg zur Kanzlei seiner Rechtsanwältin sowie auf dem dortigen Innenhof zeigten, in der BILD veröffentlichen? Das Verlagshaus hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen.